Arbeitsrecht ist der Oberbegriff für die Vielzahl an Rechtsquellen, die den weiten Bereich der arbeitnehmerrelevanten Fragen regeln.
Das Arbeitsrecht ergibt sich deshalb nicht aus einem einzigen Gesetz. Es findet seine gesetzliche Grundlage vielmehr im allgemeinen Zivilrecht und in zahlreichen Spezialgesetzen. Durch diese Zersplitterung und die damit einhergehende ungenügend genutze gesetzgeberische Reglementierungsfunktion spielt das von der Literatur begleitete Richterrecht eine erhebliche Rolle.
Der Meta-Charakter des Arbeitsrechtsbegriffs kommt unter anderem auch darin zum Ausdruck, daß sich der Begriff in das Individual- und das Kollektiv-Arbeitsrecht unterteilen läßt.
Für den Arbeitnehmer, der zum Anwalt kommt und Rechtsrat sucht, werden regelmäßig individualarbeitsrechtliche Fragen von Bedeutung sein, wie etwa die Prüfung einer Kündigung oder eines ausügeübten arbeigeberseitigen Direktionsrechts.
Arbeitgeber, Betriebsräte oder Gewerkschaften haben regelmäßig einen hierzu spiegelbildlichen Beratungsbedarf, der aber neben Fragen des Individual- auch solche des Kollektivarbeitsrechts umfasst.
Ganz gleich aus welchem der genannten Bereiche Ihr Beratungsbedarf herrührt; gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen durch kompetente anwaltliche Dienstleistungen.